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   BSG, 22.11.1973 - 12/3 RK 83/71   

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BSG, 22.11.1973 - 12/3 RK 83/71 (https://dejure.org/1973,1889)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1973 - 12/3 RK 83/71 (https://dejure.org/1973,1889)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1973 - 12/3 RK 83/71 (https://dejure.org/1973,1889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung für Sprecher durch den Saarländische Rundfunk an die Allgemeine Ortskrankenkasse - Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers als wesentliches Merkmal eines abhängigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.01.1973 - 3 RK 16/70
    Auszug aus BSG, 22.11.1973 - 3 RK 83/71
    Dies ist bereits in der Rechtsprechung dargelegt worden (vgl. AN 1932, 22; SozR Nr. 1 zu § 441 RVO, Urteil des Senats vom 31.01.1973 - 12/3 RK 16/70).
  • BSG, 01.03.1972 - 3 RK 43/69

    - Filialleiterin -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit

    Auszug aus BSG, 22.11.1973 - 3 RK 83/71
    Ein wesentliches Merkmal eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ist die Eingliederung des Tätigen in den Betrieb des Arbeitgebers, die mit dessen Weisungsrecht oder mit der dieses ersetzenden funktionsgerechten Teilhabe am Betriebsablauf verbunden ist (vgl. Urteil des Senats vom 01.03.1972 - 12/3 RK 43/69 mit weiteren Nachweisen; SozR Nr. 71 zu § 165 RVO).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, daß die Aufstellung von Dienstplänen auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 494/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R = SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 "Ausbeiner"), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG vom 22.11.1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71).

    So hatte er die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihm auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 449/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Vergleiche BSG vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R = SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 "Ausbeiner"), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Vergleiche BSG vom 22.11.1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71).

    So hatte sie die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihr auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Synchronsprecher - abhängige

    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner", juris), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    So hatte er die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihm auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 314/13

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R "Ausbeiner" = SozR 3-2400 § 7 Nr. 13), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG vom 22.11.1973 - 12 RK 19/72 = BB 1974, 233 und 12/3 RK 83/71 = USK 73195).

    So hatte er die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihm auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

  • BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz bei

    Die Klägerin behauptet auf den Seiten 7 bis 11 der Beschwerdebegründung zunächst eine Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 13.2.1962 (BSGE 16, 158 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO) und vom 22.11.1973 (12/3 RK 83/71; SozR Nr. 7 zu § 441 RVO; BSGE 36, 262 = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO; 12 RK 19/72) sowie von weiterer "Rechtsprechung" (Presse-Mitteilung des BSG vom 19.5.2005) .

    Die Fähigkeit zum künstlerischen Sprechen sei Voraussetzung dafür, dass der Einsatz als Sprecher vereinbart wurde (BSG, Urt. v. 22.11.1973, 12 /3 RK 83/71 (S. 11, 2. Absatz).".

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Nach der von Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit m.w.N.; BGH Urteil vom 7. Dezember 1961 - II ZR 117/60 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BVerwG Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 186.59 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; BSG Urteil vom 22. November 1973 - 12/3 RK 83/71 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band 1, 7. Aufl., § 9 II; Nikisch, Arbeitsrecht, Band 1, 3. Aufl., § 14 I; Zöllner, Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 4 III 1; Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 3 I 1) anerkannten Begriffsbestimmung ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05

    Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Presseunternehmens zur Entrichtung

    Die Zusteller waren in das Unternehmen der Klägerin eingegliedert, d.h. in dessen Arbeitsorganisation eingeordnet und auf dessen Material und Personal angewiesen (BSG, Urteile vom 27. Mai 1959, Az: 3 RK 18/55, BSGE 10, 41, 45f. und vom 22. November 1973, Az: 12/3 RK 83/71, USK 73195; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteile vom 21. September 1977, Az: 5 AZR 373/76, BB 1978, 761, 762, vom 15. März 1978, Az: 5 AZR 818/76, USK 7815 und Az: 5 AZR 819/76, USK 7814 sowie vom 13. August 1980, Az: 4 AZR 592/78, USK 80222).
  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter -

    Wegen der damit gebotenen Vielfalt der Meinungen und um einen berechtigten Abwechslungsbedürfnis Rechnung tragen zu können, muß der Rundfunk außer festangestellten Reportern auch noch auf einen größeren Kreis von freien Mitarbeitern zurückgreifen können, die er nicht regelmäßig - nur von Fall zu Fall - zu Beiträgen auffordert (vgl. auch BSG AP Nr. 11 zu § 611 BGB Abhängigkeit [Bl. 3 R]).
  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93

    Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder

    Bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, daß die Aufstellung von Dienstplänen auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben.
  • SG Berlin, 21.03.2012 - S 112 KR 264/10

    Sozialversicherungspflicht von Synchronsprechern - Abgrenzung zwischen

  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10

    Rentenversicherungspflicht - Synchronsprecher für ausländische Spielfilme und

  • SG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - S 1 U 3343/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwerrente - Leistungshöhe - Anrechenbarkeit -

  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.1978 - L 4 KR 970/75
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